Familie Mahmuti am Grab ihres Sohnes Ilias Copyright: ZDF/SRF

Verbrechen im Wahn

Ein Film von Simon Christen und Thomas Vogel, Schweiz 2023

Eine Rentnerin ersticht ein Kind. Ein Student prügelt seinen Kollegen tot. In beiden Fällen erscheinen die Motive absurd. Sind Täterin und Täter wahnsinnig?  Wie kann man solche Taten verhindern? Und wie sind solche Taten juristisch zu beurteilen? Das fragen sich die beiden Filmemacher Simon Christen und Thomas Vogel in ihrer Dokumentation "Verbrechen im Wahn" am Mittwoch, 24. Januar 2024, um 20.15 Uhr.  Denn wer im Wahn handelt, ist möglicherweise nicht schuldfähig.

Dokumentation
Mi 24. Jan
20:15 Uhr

2019 ersticht die damals 75-jährige Alice F. in Basel einen Schuljungen. Anschließend schreibt sie eine SMS an verschiedene Bekannte: "Hoi ihr Lieben, habe ein Kind getötet, damit ich mein Recht zurückbekomme, stelle ich mich der Polizei und übernehme die Verantwortung, sofern ich nicht als Staatsfeind umgebracht werde." Der Tat vorausgegangen sind rund 40 Jahre Querulantentum mit zahlreichen Drohungen. Der psychiatrische Gutachter bezeichnet sie als schuldunfähig: Sie habe im Wahn gehandelt. Das bringt auch Bennet S. vor. Der Sohn eines vermögenden Galeristen hat 2014 seinen Kollegen Alex M. auf brutale Art und Weise getötet. Ein Drogenmix aus Kokain und Ketamin soll dazu geführt haben, dass ihm sein Kollege als Alien erschien, das ihn töten wollte. Ist er schuldunfähig? Die verschiedenen gerichtlichen Instanzen sind sich uneinig. Dass Bennet S. unter dem Einfluss von Drogen gewalttätig werden kann, wussten er und sein Umfeld. Er sei wegen der erhöhten Psychosegefahr ausdrücklich gewarnt worden, heißt es. Trotzdem kam es zur Tat.

Den Schweizer Behörden wurde spätestens mit dem "Fall Leibacher" klar, dass es ein Bedrohungsmanagement braucht. Das heißt: Es braucht Instrumente, um Menschen, die gefährlich werden können, zu erkennen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, was man tun kann, wenn jemand "nur" droht, aber noch nicht zur Tat geschritten ist. Es besteht die Gefahr, dass Menschen aus dem Verkehr gezogen werden, deren Verhalten nicht über eine Drohung hinausgeht. Ist etwas passiert, muss sich die Justiz mit der Frage auseinandersetzen, ob diese Menschen schuldfähig sind. Gerade für Hinterbliebene kann es zur unerträglichen Situation kommen, dass Täter nicht bestraft oder nur mit geringen Freiheitsstrafen belegt werden – weil sie im Wahn gehandelt haben. Aber wo fängt der Wahn aus juristischer Sicht an?

 

Im Anschluss um 21.05 Uhr folgt mit "Verbrechen im Netz" eine weitere Dokumentation von Simon Christen.

 

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Hauptabteilung Kommunikation

Claudia Hustedt
hustedt.cwhatever@zdf.de
Mainz, 03. Januar 2024
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